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| Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, daß ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt.
Hierzu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als Fachberater anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden. Was Sie in ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z.b. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche). |
Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten mit diesem Vorsorgevertrag später vor allem finanziell Ihre Familien, die allein schon durch den menschlichen Verlust genug zu tragen haben. | ||||||